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Gebärdensprachverbot: Bundestag muss historisches Unrecht anerkennen und Betroffene entschädigen

Pressemitteilung von Sören Pellmann, Cansu Özdemir,

Die Fraktion Die Linke im Bundestag hat einen Antrag zur Anerkennung des Unrechts eingebracht, das gehörlosen Menschen durch das jahrzehntelange Verbot der Gebärdensprache an deutschen Schulen widerfahren ist (21/7038).

„Unrecht muss als Unrecht benannt werden. Das jahrzehntelange Verbot der Gebärdensprache hat das Leben vieler gehörloser Menschen nachhaltig geprägt und ihre Bildungs- und Lebenschancen eingeschränkt. Die Folgen wirken bis heute nach – beim Beruf, beim Einkommen und später auch bei der Rente. Deshalb steht der Bund in der Pflicht, dieses Kapitel endlich aufzuarbeiten: mit einer Bitte um Entschuldigung und einer Entschädigung für die Betroffenen. Es ist höchste Zeit, dass wir dieser historischen Verantwortung gerecht werden“, fordert Sören Pellmann, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Bundestag.

„Dass gehörlosen Kindern über Jahrzehnte ihre eigene Sprache verboten wurde, ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sprache ist weit mehr als ein Kommunikationsmittel – sie bedeutet Teilhabe, Bildung, Beziehung und Selbstbestimmung. Wer Menschen ihre Sprache nimmt, verletzt ihre Würde und schließt sie aus. Vor einem Jahr erkannte die Hamburger Bürgerschaft auf Initiative der Linksfraktion als erstes Landesparlament das Leid der Betroffenen an. Nun hebt die Fraktion Die Linke im Bundestag das Thema auf die Tagesordnung: Jetzt ist der Bund gefordert. Wir brauchen einen bundesweiten Entschädigungsfonds und ein klares politisches Signal: Dieses Unrecht gehört benannt, anerkannt und so weit wie möglich wiedergutgemacht“, kommentiert Cansu Özdemir, Bundestagsabgeordnete aus Hamburg und von 2015 bis 2025 Fraktionsvorsitzende der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft.